Nicht Gedenkstättenkonzeptionen, sondern die Gedenkstätten sind das „Herzstück der deutschen Erinnerungskultur“

Stellungnahme zur neuen „Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur“

 STELLUNGNAHME, 14. November 2025 

Der Verband der Gedenkstätten in Deutschland/FORUM e.V. (VGDF) begrüßt es, dass nun eine aktualisierte Konzeption zur Bundesförderung der Gedenkstätten vorliegt. Sie enthält wichtige, auf gesellschaftliche Entwicklungen reagierende Perspektiven.

Allerdings ist das Papier intransparent und ohne breiteren Austausch mit den Gedenkstätten entstanden und wirft eine Reihe von Fragen auf. Dazu zählt auch die Ausgliederung der notwendigen Aufarbeitung der Kolonialverbrechen.

Nachdem der Bund 1999 erstmalig eine eigene Gedenkstättenkonzeption verabschiedete, sie 2008 umfassend fortschrieb, war eine Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen überfällig. Der im Frühjahr 2024 von Staatsministerin Claudia Roth vorgelegte Entwurf eines „Rahmenkonzepts Erinnerungskultur“ scheiterte allerdings an einer unausgegorenen Substanz, einer wenig durchdachten Verbindung der historischen Komplexe, einer fehlenden Förderkonzeption – und dem breiten einhelligen Protest der Gedenkstättenvertreter*innen. Das anschließend neu entwickelte Papier begleiteten die Gedenkstätten beratend; es wurde schließlich im Herbst 2024 im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien erörtert, konnte aber infolge des Zerbrechens der „Ampel“-Regierung nicht mehr verabschiedet werden.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, dass der neue Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, nun eine aktualisierte Konzeption zur Förderung der Gedenkstätten vorgelegt und dabei auf dem zuletzt erreichten Stand aufgebaut hat. Wir müssen allerdings auch feststellen, dass die Zusage aus dem Koalitionsvertrag der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung, die neue Konzeption „im Austausch mit den Akteuren“ zu entwickeln, weitgehend missachtet wurde.

Staatsminister Weimer sagte am 12. November anlässlich der Vorstellung der 48-seitigen Konzeption, das Papier sei „ein Herzstück der deutschen Erinnerungskultur“. Der VGDF betont hingegen: Wenn es ein Herzstück dieser pluralen Kulturen des Erinnerns gibt, dann ist es nicht ein (gewiss wichtiges) Papier der Exekutive, vielmehr sind es dann die hunderten arbeitenden Gedenkstätten, Erinnerungs- und Lernorte und ehrenamtlichen Initiativen an den historischen Schauplätzen der Verbrechen, wo täglich zehntausende Menschen jedes Alters und jeder Herkunft vielfältige professionelle Bildungsangebote wahrnehmen.

Die Gedenkstättenkonzeption enthält wichtige Neuerungen und Weiterungen, die wir begrüßen. Allerdings lassen verschiedene Positionierungen – etwa zu den rechtsextremen Angriffen auf Gedenkstätten, zur anwendungsbezogenen Forschung und zur Ankündigung der Förderung eines dezentralen Kompetenznetzwerks – noch offen, was daraus konkret für die BKM-Förderpolitik folgt. Der VGDF erwartet, dass die Vertreter*innen der Gedenkstätten an der konkreten Ausgestaltung der künftigen Förderung beratend beteiligt werden. Der VGDF selbst plant, auf die zunehmende Bedrohung von Gedenkstätten u.a. mit dem Aufbau einer bundesweiten Meldestelle für Angriffe auf Gedenkstätten und Erinnerungsorte zu antworten und hofft, dass dieses Vorhaben Unterstützung findet.

Wir begrüßen die Weiterführung der Förderprogramme „Jugend erinnert“ und „Bildungsagenda NS-Unrecht“ ebenso wie die Einsetzung einer wissenschaftlichen Kommission, die Empfehlungen für eine Erweiterung der institutionellen Förderung erarbeiten soll. Allerdings kann diese Kommission nicht die gründliche Evaluation der Förderstruktur der Gedenkstättenkonzeption des Bundes ersetzen.

Darüber hinaus freuen wir uns, dass der VGDF künftig Mitglied im Expertinnen- und Expertengremium für die Projektförderung des BKM sein wird.

Mit Blick auf die Bedrohung der Demokratie durch Rechtsextremismus und Geschichtsverfälschung fordern wir den Bund und ebenso die Länder und Kommunen nachdrücklich dazu auf, ihre historisch-politische Verantwortung für die auskömmliche Finanzierung, den Erhalt der historischen Bausubstanz, die anwendungsbezogene Forschung und den Schutz von Gedenkstätten, Lern- und Erinnerungsorten sowie Dokumentationszentren auch in Zeiten schwieriger Haushaltslagen nachhaltig und konsequent wahrzunehmen.

Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf die Aufarbeitung des kolonialen Erbes. Dass Staatsminister Weimer in der neuen Konzeption die Perspektive einer Bundesförderung von Gedenk- und Dokumentationsorten zum kolonialen Unrecht ausgeklammert und aufgeschoben hat in ein gesondertes, noch zu erstellendes Papier, nehmen wir zur Kenntnis. Der VGFD erwartet, dass diese ergänzende Konzeption bald und eng mit den entsprechenden Aufarbeitungsinitiativen entwickelt wird.