Gedenkstättenarbeit würdigen, sichern und weiterentwickeln
Von der „Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ zum „Rahmenkonzept Erinnerungskultur“ – und zurück

STELLUNGNAHME, 30. Mai 2024

Wir begrüßen es sehr, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Claudia Roth, nach der einhelligen Intervention der Gedenkstättenakteur:innen gegen das „Rahmenkonzept Erinnerungskultur“ und der breiten und kritischen öffentlichen Resonanz darauf zu einem Runden Tisch eingeladen hat, der am 6. Juni 2024 stattfinden wird. Wir unterstützen eine seriöse, partizipative und zeitlich adäquate Diskussion und Entwicklung einer überarbeiteten Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Wir verweisen auf die „Leitlinien für die Überarbeitung einer Gedenkstättenkonzeption des Bundes“, die wir zusammen mit den anderen Gedenkstättenakteur:innen entwickelt und am 25. April an die BKM versandt haben.

Zu diesem Prozess nehmen wir mit dem vorliegenden Papier Stellung: Zunächst erläutern wir unsere Haltung zum Entwurf eines „Rahmenkonzepts Erinnerungskultur“ (I.), anschließend skizzieren wir unsere Position zur anstehenden Überarbeitung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes (II.).

I. Unausgegoren – das „Rahmenkonzept Erinnerungskultur“

Mit dem Mitte Februar 2024 vorgelegten, bislang nicht veröffentlichten BKM-Entwurf eines „Rahmenkonzepts Erinnerungskultur“ liegt über zwei Jahre nach Antritt der Ampel-Bundesregierung eine erste Diskussionsgrundlage für die Überarbeitung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes vor. Unstrittig ist, dass die mittlerweile 16 Jahre alte Konzeption des Bundes dringend einer Aktualisierung und Weiterentwicklung bedarf. Doch weder der intransparente Prozess der Erstellung und die zeitlich sehr gedrängte Diskussion des Papiers noch die inhaltliche Ausgestaltung des vorliegenden Rahmenkonzepts erfüllen unsere Erwartungen. Die Aufnahme kolonialer Verbrechen als weitere Säule der bundesrepublikanischen Erinnerungskultur begrüßen wir ausdrücklich.

Das Rahmenkonzept wirkt konzeptionell, sprachlich und förderpolitisch unausgegoren. Es bildet weder die aktuelle Diskussion im Gedenkstättenbereich und der historischen Forschung ab, noch gelingt es ihm, die unterschiedlichen thematischen Förderbereiche NS, SBZ/DDR, Kolonialismus, Erinnerungsorte rechten Terrors und Demokratiegeschichte in einen sinnvollen Zusammenhang zu bringen. Im Gegenteil fällt das Rahmenkonzept hinter wichtige Errungenschaften aus der Gedenkstättenkonzeption des Bundes von 1999 und deren Fortschreibung im Jahr 2008 zurück. Besonders die politische Unabhängigkeit der Gedenkstätten muss weiterhin als zentrales Element in der Konzeption festgeschrieben sein. Darüber hinaus fehlt die Nennung der bisherigen Qualitätskriterien einer dezentralen, lokal verankerten und auf wissenschaftlichen Fakten basierenden Gedenkstättenarbeit. Allein eine additive und diskursive Aneinanderreihung von gesellschaftspolitisch relevanten Themen und Orten ergibt noch kein schlüssiges Konzept. Zudem bleibt nicht nur unklar, welche Programme aufgelegt werden und wo es eine vernünftige Weiterentwicklung der Förderansätze geben wird, sondern auch die Schwerpunkte, Hierarchien und miteinander verbundenen Relevanzen der Förderbereiche sind intransparent. Im Übrigen ist es konzeptionell nicht akzeptabel, den Förderbereich, der in der Gedenkstättenkonzeption von 2008 noch „Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur in Deutschland“ heißt, in „Deutsche
Teilung/Deutsche Einheit“ umzubenennen. Kurzum, das BKM-Rahmenkonzept gibt Befürchtungen eines geschichtspolitischen Paradigmenwechsels auf mehreren Ebenen Nahrung.

Ein breites öffentliches Beteiligungsverfahren ist nicht vorgesehen. Die Mitwirkung in der ersten Phase im März 2024 war intransparent und bot nicht den dringend benötigten Raum, um sich den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen in der Erinnerungsarbeit zu widmen. Wir bezweifeln stark, dass das Rahmenkonzept Erinnerungskultur in der vorliegenden Form und im vorgesehenen Zeitplan zu einem vernünftigen Ergebnis geführt werden kann und verweisen auf die gemeinsame Stellungnahme der bundesweiten Zusammenschlüsse von NS- und DDR-Erinnerungsorten vom 3. April 2024, die wir nachdrücklich unterstützen und mitgezeichnet haben.

II. Handlungsbedarf: Kernpunkte und Förderinstrumente

Wir freuen uns, dass die öffentliche Debatte um den Entwurf eines Rahmenkonzepts und die Antwort der Gedenkstättenakteur:innen hierauf dazu geführt haben, sich wieder der sachlichen Aufgabe zu stellen: einer zeitgemäßen Überarbeitung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Auf der Basis der oben genannten Punkte und des Positionspapiers des VGDF aus dem Jahr 2022 zur Überarbeitung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes sehen wir in folgenden Kernpunkten den dringlichsten Handlungsbedarf:

  1. Durch die mögliche Aufnahme weiterer historischer bzw. erinnerungskultureller Themenbereiche in die Gedenkstättenkonzeption darf es keine inhaltlichen und förderpolitischen Schwerpunktverschiebungen zulasten der NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte geben. Die nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen sowie die beiden Diktaturerfahrungen im NS-Staat und in der DDR müssen aus historischer und politischer Verantwortung heraus weiterhin der zentrale Fokus der deutschen Erinnerungskultur sein.
  2. Der Nationalsozialismus muss in der Gedenkstättenkonzeption auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstands wie auch der in den letzten Jahrzehnten errungenen Horizonterweiterungen in Erinnerungskultur und Öffentlichkeit dargestellt werden. Dies gilt für die Vielfalt von Opfergruppen ebenso wie für Erkenntnisse aus der Erforschung der Täter:innen und Zuschauer:innen sowie zum Widerstand und zur Resistenz. Generell müssen die Unterstützung der deutschen Mehrheitsgesellschaft für das NS-Regime und die zwischen Mitwirkung, Hinnahme, Wegsehen und Scham oszillierende Haltung zu den Verbrechen des Nationalsozialismus („Volksgemeinschaft“) sowie Kontinuitäten und Brüche nach 1945 hervorgehoben werden. Darüber hinaus muss der einstimmige Bundestagsbeschluss vom 13. Februar 2020 zur Anerkennung der jahrzehntelang verleugneten NS-Opfer von der Bundesregierung in allen noch offenen Punkten umgesetzt werden.
  3. Die Breite der Erinnerungslandschaft an NS-Verbrechen in über 300 Gedenkstätten und Erinnerungsorten und die Arbeit, die dort gleichsam flächendeckend auf hohem fachlichem Niveau geleistet wird, sollte in der Gedenkstättenkonzeption dezidiert und detailliert gewürdigt werden: Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte unterhalten Archive, Sammlungen und Bibliotheken, sie recherchieren und forschen, sie bereiten Ausstellungen vor und leisten Öffentlichkeitsarbeit mit Veranstaltungen, Publikationen und Pressearbeit/Social Media. Daneben leisten sie historisch-politische Bildungsarbeit in immer neuen Formen, z.B. inklusiv oder digital. Sie kümmern sich um den Erhalt der historischen Orte. Sie haben humanitäre Aufgaben wie die Betreuung von Zeitzeug:innen und Angehörigen und die Schicksalsklärung. Sie leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag gegen das Erstarken rechtsextremer Bewegungen und Parteien sowie antisemitischer, geschichtsrevisionistischer und rassistischer Einstellungen in Teilen der deutschen Gesellschaft. Sie setzen sich für Demokratie, Vielfalt, Toleranz, interkulturellen Austausch und europäische wie über Europa hinaus gehende Versöhnung ein. Die Gedenkstätten repräsentieren in vielerlei Hinsicht Deutschland nach außen: Sie sind Orte von Staatsbesuchen, von Besuchen von Vertreter:innen von Botschaften, Parlamenten oder internationalen Organisationen und Bildungseinrichtungen.
  4. Das Querschnittsthema der digitalen Transformation muss sich sowohl inhaltlich-konzeptionell als auch bei den Förderinstrumenten niederschlagen. Digitale Angebote in der Bildungsarbeit müssen weiter erprobt, Dokumenten- und Objektbestände in den Sammlungen digitalisiert und der Forschung sowie der interessierten Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt und digital vernetztes Arbeiten innerhalb der Einrichtungen als auch mit Kooperationspartnern weiter ausgebaut werden.


Für die genannten Aufgaben mangelt es den Einrichtungen derzeit an personellen und finanziellen Ressourcen sowie an Fortbildungsmöglichkeiten. Daher fordern wir vom Bund ein klares Bekenntnis zur finanziellen Stärkung der Gedenkstättenarbeit im Bereich der NS-Vergangenheit und schlagen folgende Förderinstrumente vor:

  1. Gründung und institutionelle Förderung eines Kompetenznetzwerkes für bundesweite Qualifizierungsmaßnahmen. Die dezentrale und plurale Gedenkstättenlandschaft zeugt von lokaler, regionaler und überregionaler Verantwortungsübernahme und ist von einem lebendigen Neben- und Miteinander von professionellem und ehrenamtlichem Engagement geprägt. Um den vielfältigen Herausforderungen für und Erwartungen an die Gedenkstättenarbeit professionell zu begegnen, sind orts- und institutionenübergreifende Qualifizierungs- und Professionalisierungsangebote erforderlich. Ein entsprechender Handlungsbedarf ist von Gedenkstättenakteur:innen in den letzten Jahren vielfach artikuliert worden. Es sollen die Bedarfe im Bereich Qualifizierung, Standardisierung und Weiterbildung erfasst werden, die dezentral bereits vorhandenen Angebote gebündelt und sichtbar gemacht werden, und dort bei Leerstellen eigene Angebote entwickelt werden. Langfristiges Ziel ist ein modularisiertes Akademieprogramm, das für alle im Bereich der Erinnerungsarbeit Tätigen eine zertifizierte Qualifizierung ermöglicht. Als Träger schlagen wir eine Weiterentwicklung des Gedenkstättenreferats der Topographie des Terrors in Zusammenarbeit mit dem VGDF und anderen Akteur:innen vor.
  2. Abschaffung des Omnibus-Prinzips in der institutionellen Förderung und die Aufnahme weiterer bundesweit relevanter Gedenkstätten und Erinnerungsorte in die laufende Förderung.
  3. Anwendungsbezogene Forschungsförderung für Gedenkstätten (Gedenkstätten als forschende Einrichtungen)
  4. Förderung von Projekten zur Nachgeschichte der einzelnen Orte und Verbrechenskomplexe wie z.B. Kampf um Erinnerung und Entschädigung sowie Projekte mit Nachfahren der Opfer
  5. Weiterentwicklung der Förderlinie und Vergabepraxis der Projektförderung, so dass die zivilgesellschaftlich getragene Gedenkstättenarbeit in der Fläche gestärkt wird. Dazu gehört die Förderfähigkeit von klar definierten Arbeitsvorhaben in allen relevanten Feldern der Gedenkstättenarbeit sowie eine system- und bundeslandübergreifende Projektförderung, die – im Sinne des Entwurfs für ein Demokratiefördergesetz – längerfristig angelegt sein muss.
  6. Es sollte festgehalten werden, dass die bereits gehandhabte Anrechnung einer Gegenfinanzierung auch mit privaten Mitteln möglich ist.
  7. Mit dem Ende 2022 ausgelaufenen Programm „Jugend erinnert“ gab es auch für kleinere und mittelgroße Gedenkstätten erstmals die Möglichkeit, ohne aufwändigen Antrag des jeweiligen Bundeslandes direkt vom Bund eine Projektförderung ohne notwendige Komplementärförderung zu erhalten. Dieses Programm wurde sehr erfolgreich genutzt und hat nicht nur die beteiligten Einrichtungen maßgeblich gestärkt, sondern die Gedenkstättenlandschaft insgesamt vorangebracht. Nach dem Start der Neuausschreibung mit zwei Förderlinien im April 2024 plädieren wir nachdrücklich für eine Verstetigung von „Jugend erinnert“, um weitere wichtige Impulse in die Breite der Erinnerungslandschaft zu tragen.
  8. Um die Gedenkstättenlandschaft nicht nur in der Bildungsarbeit, sondern auch in anderen Bereichen voranzubringen, schlagen wir ein ähnliches Förderprogramm auch für andere Handlungsfelder vor, etwa zur Entwicklung von Ausstellungen, für Forschungen zum historischen Ort oder zur Häftlingsgesellschaft, für Digitalisierungs- oder andere Projekte im Bereich der Sammlungen oder für den baulichen Erhalt.
  9. Die Zivilgesellschaft ist für die Aufarbeitung und Vernetzung im Bereich der NS-Gedenkstätten von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund bedarf der VGDF als bundesweite Schnittstelle und Interessensvertretung der zu den nationalsozialistischen Verbrechen arbeitenden Gedenkstätten, Dokumentationszentren und Erinnerungsinitiativen einer Grundfinanzierung für eine Geschäftsstelle, um so die professionelle Arbeit in der Vernetzung und Koordination auf Bundesebene leisten zu können.


Folgende Verbände und Netzwerke tragen diese Stellungnahme mit:

  • VGDF – Verband der Gedenkstätten in Deutschland e.V. / Forum der Gedenkstätten, Erinnerungsorte und -initiativen, Arbeitsgemeinschaften und Dokumentationszentren
  • Netzwerk der Erinnerungsorte zur NS-Zwangsarbeit in Deutschland
  • Arbeitsgruppe der „Euthanasie“-Gedenkstätten
  • Arbeitskreis Justizgedenkstätten
  • vevon – Verband für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus e.V.